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Welche Fragen sind im Bewerbungsgespräch zulässig?

Christiane Ordemann • Feb. 08, 2018

Nachricht vom 08.02.2018

Unzulässig sind Fragen eines Arbeitgebers in Personalfragebögen oder beim Vorstellungsgespräch zu:

- Familienplanung/Schwangerschaft

- Heiratsabsichten

- Vermögensverhältnissen

- Vorstrafen

- Krankheiten

- Religion und Konfession

- Parteizugehörigkeit

- Gewerkschaftszugehörigkeit

- Sexueller Ausrichtung

Fragen, die unzulässig sind, müssen nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. Nach Vorstrafen oder Vermögensverhältnissen darf z.B. dann gefragt werden, wenn geprüft werden muss, ob der Bewerber bestechlich sein könnte oder eine hohe Motivation für den Missbrauch der angebotenen Stellung zu erwarten ist, wie z.B. bei Kassierern. Nach einer bestehenden Schwangerschaft oder der Familienplanung darf in der Regel nicht gefragt werden, nicht einmal, wenn zu erwarten ist, dass die Bewerberin die vorgesehene Stelle zunächst nicht einmal antreten kann (BAG, Urteil vom 06.02.2003, 2 AZR 621/01).

Die Lüge auf eine unzulässige Frage hat rechtlich keine Konsequenzen. Falsche Angaben zu zulässigen Fragen führen dazu, dass der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag wegen Täuschung gem. § 123 BGB anfechten kann. Eine wirksame Anfechtung führt zur sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Arbeitnehmer, der eine Anfechtung des Arbeitsverhältnisses riskiert, hat damit auch eine Sperrzeit bei anschließender Arbeitslosigkeit seitens der Arbeitsagentur zu erwarten.


Christiane Ordemann Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht

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