Anwalt in Bremen - Erbrecht

 

Erbrecht - Patienverfügungen - Vorsorgevollmachten

Damit sollte sich jeder mithilfe fachkundiger Beratung - und das nicht erst im hohen Alter - auseinandersetzen!

  Zu einer gründlichen Beratung im Erbrecht gehört die Aufnahme Ihrer persönlichen und familiären Verhältnisse, Ihrer Zielrichtung und Ihrer Wünsche. Dafür nehme ich mir gerne Zeit, um für Sie die optimale Gestaltungsmöglichkeit zu finden. 


Erbrechtliche Fragestellungen, z.B. die Beratung bei der Erstellung von Testamenten nebst Patienten- und Betreuungsverfügungen und/oder Vorsorgevollmachten, erhalten in unserer heutigen Zeit eine immer größere Bedeutung und werden immer komplexer.


Wenn Sie sich mit Ihren Miterben auseinandersetzen wollen oder Erb- oder Pflichtteilsansprüche geltend machen wollen, bin ich gerne behilflich. Das gilt auch für die vorgelagerten Auskunftsansprüche und sowohl für die außergerichtliche als die gerichtliche Vertretung.


Einen erbrechtlichen Rat erhalten Sie direkt hier: Paare mit und ohne Trauschein sowie mit und ohne Kindern sollten unbedingt ein Testament verfassen. Ohne den Schwiegereltern zu nahe treten zu wollen, empfiehlt es sich, eine Erbengemeinschaft mit diesen durch Abfassung eines formwirksamen Testaments zu vermeiden.


Um Ihren aktuellen Fragestellungen gerecht werden zu können, bilde ich mich im Erbrecht umfangreich fort und habe vor kurzem die Fachanwaltskurse für Erbrecht besucht.