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Was bedeutet die Galeria-Karstadt-Kaufhof-Insolvenz für die Mitarbeiter?

Fachanwältin für Arbeitsrecht Christiane Ordemann • Juli 15, 2020
Die anstehende Schließung diverser Karstadt-, Karstadt-Sporthaus- und Kaufhof-Filialen stellt eine Betriebsänderung dar. Darüber muss der Arbeitgeber mit den jeweiligen Betriebsräten in Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen eintreten. Ohne die Abfederung der sozialen Nachteile und ohne Mitbestimmung der Galeria-Karstadt-Kaufhof-Betriebsräte dürfen keine Kündigungen ausgesprochen werden.

Mitarbeitern, denen Aufhebungsverträge angeboten werden, müssen vorsichtig sein. In der Regel führt der Abschluss eines Aufhebungsvertrags bei anschließender Arbeitslosigkeit dazu, dass die zuständige Arbeitsagentur eine Sperrzeit verhängt. Das geschieht nicht bei betriebsbedingten Kündigungen.

Achtung ist auch bei Erhalt einer Kündigung geboten: Ab Zugang der Kündigung – übrigens auch im Urlaub – läuft eine 3-wöchige Klagefrist. Wird diese Frist versäumt, gilt eine Kündigung als sozial gerechtfertigt allein wegen des Fristablaufs. In Einzelfällen kann eine Klage nachträglich vom Arbeitsgericht zugelassen werden. Es ist auch möglich, dass eine Kündigung aus formalen Gründen zurückgewiesen werden kann – allerdings nur unverzüglich, d.h. innerhalb von einigen Tagen.

Eine Besonderheit im Insolvenzverfahren ist, dass auch gegenüber langjährigen Mitarbeitern nur eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende einzuhalten ist. Ärgerlich ist darüber hinaus, dass das Einkommen der Arbeitnehmer über das Insolvenzgeld nur für höchstens drei Monate gesichert ist. Mitarbeiter, die nach Ablauf dieser Zeit nicht mehr vom Insolvenzverwalter beschäftigt werden, müssen sich arbeitslos melden. Sie können die nicht gezahlte Vergütung dann nur noch zur Insolvenztabelle anmelden - mit offenem Ergebnis, wann und in welcher Höhe gezahlt werden kann.

Rechtsrat sollte daher in jedem Fall sofort nach Erhalt einer Kündigung eingeholt werden, um keine vermeidbaren Nachteile zu erleiden.

Bremen im Juli 2020
Fachanwältin für Arbeitsrecht Christiane Ordemann

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