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Ärger mit der Vonovia in Bremen?

Christiane Ordemann • März 27, 2019

Nachricht vom 27.03.2019

Nicht alles, was als Modernisierung deklariert wird, ist auch eine. Wer von derartigen Ankündigungen oder Mieterhöhungsverlangen betroffen ist, sollte sich rechtlichen Rat einholen. Noch bis Ende 2018 war es möglich, bei Modernisierungen elf Prozent der Kosten auf die Miete umzuschlagen. Seit Januar 2019 sind acht Prozent erlaubt.

Eine betragsmäßige oder gar prozentuale Begrenzung sieht das Gesetz nicht vor. Deshalb sind aufgrund Modernisierungen Mieterhöhungen in erheblicher Höhe möglich. Nicht erlaubt ist es, bloße Instandhaltungen auf den Mieter umzulegen. Ein genauer Blick auf die angekündigten Maßnahmen kann sich daher durchaus lohnen, wie man an den drei beim Landgericht Bremen anhängigen Entscheidungen gegen die Vonovia sieht.

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