Erbrecht

Anwalt in Bremen - Erbrecht

 

Erbrecht - Patienverfügungen - Vorsorgevollmachten

Damit sollte sich jeder mithilfe fachkundiger Beratung - und das nicht erst im hohen Alter - auseinandersetzen!

 Zu einer gründlichen Beratung im Erbrecht gehört die Aufnahme Ihrer persönlichen und familiären Verhältnisse, Ihrer Zielrichtung und Ihrer Wünsche. Dafür nehme ich mir gerne Zeit, um für Sie die optimale Gestaltungsmöglichkeit zu finden. 

Erbrechtliche Fragestellungen, z.B. die Beratung bei der Erstellung von Testamenten nebst Patienten- und Betreuungsverfügungen und/oder Vorsorgevollmachten, erhalten in unserer heutigen Zeit eine immer größere Bedeutung und werden immer komplexer. Bei der Auseinandersetzung mit Miterben oder der Geltendmachung von Erb- oder Pflichtteilsansprüchen sowie von Auskunftsansprüchen bin ich gerne sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich behilflich.

Einen erbrechtlichen Rat erhalten Sie schon hier: Paare mit und ohne Trauschein sowie mit und ohne Kindern sollten unbedingt ein Testament verfassen. Ohne den Schwiegereltern zu nahe treten zu wollen, empfiehlt es sich, eine Erbengemeinschaft mit diesen durch Abfassung eines formwirksamen Testaments zu vermeiden.

Um Ihren aktuellen Fragestellungen gerecht werden zu können, bilde ich mich im Erbrecht umfangreich fort und habe vor kurzem die Fachanwaltskurse für Erbrecht besucht.
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